Windenergie in Sachsen-Anhalt
Windenergie - Spitzenstellung in Deutschland
In Sachsen-Anhalt waren zum Ende 2021 insgesamt 2.842 Windenergie-Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 5.295 Megawatt am Netz. Damit belegt Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich den fünften Platz bei der kumulierten Windleistung. Mit 18 neu errichteten Windkraftanlagen und einer Gesamtleistung von fast 71 Megawatt im Jahr 2021 setzt Sachsen-Anhalt den kontinuierlichen Zubautrend fort.
Im Jahr 2020 wurden in Sachsen-Anhalt mehr als 61,5 Prozent der Bruttostromerzeugung aus den erneuerbaren Energien gewonnen. Bei der Erzeugung des regenerativen Stroms dominiert mit einem Anteil von knapp 61 Prozent die Windkraft in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht einer Windenergieeinspeisung von circa 9.200 Gigawattstunden im Jahr 2020.

Vorranggebiete für Windkraftanlagen
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch sind Windkraftanlagen privilegierte Vorhaben im Außenbereich, soweit keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Ziel der Raumordnung und Landesplanung in Sachsen-Anhalt ist es, den Bau von Windkraftanlagen räumlich zu steuern. Der Landesentwicklungsplan 2010 legt hierzu fest, dass in den Regionalen Entwicklungsplänen Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten oder Eignungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen sind.
Gut ein Prozent der Landesfläche sind Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windkraftanlagen. Außerhalb der Eignungsgebiete nehmen Altanlagen zirka 0,7 Prozent der Landesfläche ein.
Alles bleibt neu - Repowering
Nach etwa 20 Jahren Dauerbetrieb läuft die Förderung für Windenergieanlagen nach dem EEG aus. Unter Berücksichtigung baurechtlicher Vorgaben ist ein Weiterbetrieb prinzipiell möglich, sofern wirtschaftlich. Mit neuer Technik kann die Gesamtleistung einer Windkraftanlage und ganzer Windparks jedoch vervielfacht werden. Die Raumordnung und Landesplanung Sachsen-Anhalt verfolgt im Zuge des Repowering das Ziel, für Streuanlagen, die außerhalb der Vorrang- und Eignungsgebiete errichtet wurden, Verbesserungen örtlicher Problemlagen und Verringerungen der Anzahl der Windkraftanlagen zu erreichen. Konkrete Regelungen treffen dazu der Landesentwicklungsplan 2010 sowie die einschlägigen Rechtsnormen auf Landesebene, unter anderem das Landesentwicklungsgesetz.
Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt

Der Ausbau der Windenergie hat Auswirkungen auf heimische Tierarten. Insbesondere der Vogelschlag durch Windenergieanlagen rückte mit den ersten Windparks in ein besonderes Blickfeld. Wenig später wurden die negativen Auswirkungen auch für Fledermäuse offenbar.
Der Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt (PDF 3 MB) soll den Artenschutz bei der regenerativen Energiegewinnung aus Windkraft verbessern und die Tierverluste durch Windkraftanlagen verringern. Er legt den Rahmen für artenschutzbezogene Untersuchungen im Vorfeld der Genehmigungserteilung von Windenergieanlagen für Sachsen-Anhalt einheitlich fest. Das dient der Rechtssicherheit für die Windkraftbetreiber und dem Artenschutz.
Der Leitfaden wurde unter mehrfacher Beteiligung der Naturschutz- und Windenergieverbände entwickelt. Er enthält für durch Windenergieanlagen gefährdete Vogel- und Fledermausarten Empfehlungen zu Prüfradien und Erfassungsmethoden.
Der Rotmilan ist durch Windräder besonders gefährdet. Sachsen-Anhalt trägt eine besondere Verantwortung für seinen Schutz, denn acht Prozent der Rotmilane weltweit brüten hier. Im Leitfaden werden für den Rotmilan Flächen ausgewiesen, in denen die Brutvorkommen eine besonders hohe Dichte erreichen. Diese Dichtezentren sollen von Windparks freigehalten werden und die darin befindlichen Windenergieanlagen nach und nach aus diesen Gebieten herausgenommen werden.
Im Jahr 2007 veröffentlichte die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten erstmals Empfehlungen für Abstände, die Windkraftanlagen zu den Brutstätten gefährdeter Vögel haben sollten. 2015 wurde die Landesregierung vom Landtag beauftragt, das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz durch einen Leitfaden für die Planungs- und Genehmigungspraxis aufzulösen.