neuer Text für Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit
Ansprüche auf Elterngeld sowie auf Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BBEG) geregelt.
In Sachsen-Anhalt wird das Elterngeld in den Landkreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Die Elterngeldstellen sind auch für die Beratung zur Elternzeit zuständig.
Die zuständigen Elterngeldstellen finden Sie hier:
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehendsind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können Als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeldvariante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt des Kindes hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie den Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Weiterführende Informationen zum Elterngeld finden Sie hier:

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen: Elterngeld-Rechner
Das Antragsformular finden Sie hier:
Elterngeld können Sie Online beantragen: Online-Antrag
Beachten Sie die Datenschutzgrundverordnung, die Verordnung finden Sie hier: :Datenschutzgrundverordnung
Diese Regelungen gelten nur für Geburten ab 01.09.2021.
Sollte Ihr Kind vor diesem termin geboren sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.
Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Mutter oder den Vater für jedes Kind bis zu 3 Jahre von der Arebit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn.
Nähere Ausführungen zur Elternzeit erhalten Sie hier