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BMF-Schreiben vom 08.11.2018
(Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2019 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)

BMF-Schreiben vom 07.11.2019
(Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2020)

ELStAM-Informationen für Arbeitgeber

ELStAM-Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software

ELStAM-Hinweise für Arbeitgeber mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Bescheinigung zur Überprüfung der ELStAM


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