Altfahrzeugentsorgung
Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen wird durch die Altfahrzeugverordnung geregelt und darf nur durch anerkannte Betriebe erfolgen. Eine Rückgabe der Altfahrzeuge kann flächendeckend bei den von den Fahrzeugherstellern eingerichteten Rücknahmestellen, anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erfolgen. Eine bundesweite Liste dieser Betriebe und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA).
letzte Aktualisierung: 12/2009